Die Bremische Schwesternschaft vom Roten Kreuz (BSS) ist ein eingetragener Verein und demokratisch organisiert. Das bedeutet, dass jedes einzelne Mitglied in der Schwesternschaft mitbestimmen, mitgestalten und mitverantworten kann. Über die Gremien Mitgliederversammlung, Beirat und Vorstand sind somit unsere Mitglieder an den Geschicken der Schwesternschaft beteiligt. Das Mutterhaus bzw. die Verwaltung befindet sich am St.-Pauli-Deich 26 in Bremen.
Der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. ist ein direkter Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes und die Dachorganisation der 31 DRK-Schwesternschaften. Der Verband hat seinen Sitz in Berlin. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit besonders auf berufspolitischer Ebene und steht beratend und unterstützend zur Verfügung. Zum Verband.
Mitglied der Bremischen Schwesternschaft können alle Personen werden, die Angehörige eines Pflegeberufes sind oder sich in der entsprechenden Ausbildung befinden. Als Mitglied können Sie in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sein.
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ eines Vereins und bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Belange aktiv selbst mitzugestalten und mitzubestimmen. Sie findet einmal jährlich statt und entscheidet über die Wahl des Vorstandes und des Beirats, über die strategische Ausrichtung und Inhalte der Vereinsarbeit, stimmt über Regelungen und Änderungen der Satzung ab, nimmt den Geschäftsbericht der Vorsitzenden entgegen und entscheidet über den Jahresabschluss und Wirtschaftsplan.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Der Vorstand, dessen Vorsitz der Oberin obliegt, leitet die Schwesternschaft. Er ist aus verschiedenen Experten zusammengesetzt und kann somit die Bewältigung der vielfältigen satzungsgemäßen Aufgaben gewährleisten.
Der Vorstand ist zuständig für die strategische Planung und Festlegung von Zielen, die Erschließung neuer Tätigkeitsfelder sowie das Controlling und die Unterstützung der Vorsitzenden in der Geschäftsführung. Im Einzelfall entscheidet er über die Aufnahme / Ausschluss eines Mitgliedes.
Vorstandsmitglieder der Bremischen Schwesternschaft:
Geschäftsführender Vorstand:
Erweiterter Vorstand:
Dr. Martin Langenbeck / Chefarzt der Zentralen Notaufnahme und Ärztlicher Leiter der Internistischen Intensivmedizin im RKK *1)
RK-erfahrene Person:
Karen Buse / Vize-Präsidentin DRK-Landesverband Bremen e.V.
RK-Schwestern:
*1 RKK = Rotes Kreuz Krankenhaus, BSS = Bremische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V.
Die Mitglieder des Beirates werden ebenfalls für 5 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Derzeit gehören dem Beirat 11 gewählte sowie 1 koopetiertes Mitglied an.
Der Beirat beantwortet Fragen:
Der Beirat unterstützt die Mitglieder:
Der Beirat vertritt:
Der Beirat erwartet Ihre Vorschläge:
Der Beirat ist für Sie da. Er ist so gut und aktiv, wie Sie Ihre Bedürfnisse formulieren