Unsere aktiven Mitglieder (Frauen und Männer) arbeiten als Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen und AltenpflegerInnen in eigenen Einrichtungen sowie in nachstehenden Krankenhäusern:
Die Einsätze in den Tätigkeitsbereichen erfolgen als Mitglied der Bremischen Schwesternschaft (BSS). Grundlagen sind die Satzung und Mitgliederordnung der BSS sowie die Bestimmungen der im jeweiligen Tätigkeitsbereich geltenden Tarifverträge und sonstigen Arbeitsbedingungen.
Mit dem Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen gGmbH (RKK) in direkter Nachbarschaft verbindet uns eine lange Tradition und eine einmalige Geschichte. 2018 haben das RKK und die Bremische Schwesternschaft für den Pflegebereich einen Gemeinschaftsbetrieb gegründet, offiziell genannt „Führung eines gemeinsamen Betriebes“. Dieser wird durch die Pflegerische Geschäftsführerin des RKK – die ebenso als Rotkreuzschwester Mitglied in der BSS ist – geleitet. Damit haben wir ein Modell festgeschrieben, das wir schon jahrzehntelang in bewährter Form praktizieren. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem RKK und der BSS wird also in einem zeitgemäßen Format fortgesetzt. Davon abgesehen ist das Pflegemanagement im Krankenhaus zusammen mit den nachstationären Einrichtungen und der Verwaltung der Bremischen Schwesternschaft bereits seit 2015 nach der DIN ISO 9001:2015 zertifiziert. Im RKK sind ca. 300 Rotkreuzschwestern und -pfleger tätig.
Für die Einsätze in den weiteren Tätigkeitsbereichen, wie z.B. dem Klinikum Bremen-Mitte, dem Klinikum Bremen-Ost, dem Klinikum Links der Weser oder dem Klinikum Bremen-Nord - hier sind ca. 100 Mitglieder der BSS tätig - , finden die Grundsätze der Arbeitnehmerüberlassung Anwendung - mit der Ausnahme, dass Rotkreuzschwestern bzw.- pfleger nicht der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten unterliegen, sondern unbefristet und dauerhaft eingesetzt werden können.