Das Heimentgelt setzt sich zusammen aus:
Die Pflegesätze (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) werden mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger vereinbart. Die Investitionskosten für Bewohner:innen, die von der Heimhilfe unterstützt werden, legt das Land Bremen fest.
In Kürze finden Sie hier eine Übersichtsliste mit den Kosten.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.
Sie erreichen uns auch jederzeit per E-Mail: verwaltung2@schwesternschaft-bremen.drk.de